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VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17.KO |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
Grundschule Klotten bleibt vorerst geschlossen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Grundschule Klotten bleibt vorerst geschlossen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Grundschule Klotten bleibt vorerst geschlossen
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- BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger - …
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
Ein schulisches Bedürfnis an der Aufrechterhaltung einer Schule besteht hiernach jedenfalls dann, wenn das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder durch den Wegfall der Schule unzumutbar beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, DVBl 1979, 352 (353)).dann anzunehmen, wenn die öffentliche Gewalt bei der Planung einer schulorganisatorischen Maßnahme das für jede rechtsstaatliche Planung geltende Gebot verletzt, die davon berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. BVerwG, DÖV 1970, 64 (65); DVBl 1979, 352 (353)).
- BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Folgewirkungen - Schulweg
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
Die bloße - noch nicht näher konkretisierte und im Einzelnen auf ihre Realisierbarkeit noch nicht überprüfte - Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen besondere Gefahren eines Schulwegs auszuschließen, reicht nicht aus, um die Rechtmäßigkeit einer schulorganisatorischen Maßnahme zu bestätigen, die mit unzumutbaren Schulwegen verbunden ist (vgl. BVerwG, NJW 1979, 176 (177)).möglicherweise bereits längere Zeit unter diesen Folgen gelitten haben (vgl. BVerwG, NJW 1979, 176 (177)).".
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
ï‚· eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder ï‚· in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder ï‚· die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (grundlegend hierzu: BVerwGE 34, 301 (309)).
- BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13
Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen …
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
Hierbei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Trägerschaft von einer Grundschule, welche ausschließlich der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dient, zu den von Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantierten Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden gehört (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris, Rn. 65). - BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerwGE 18, 40 (42 ff.); BVerwG, DVBl 1966, 862 (863); BVerwG, SPE I, B I/111). - BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68
Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines …
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
dann anzunehmen, wenn die öffentliche Gewalt bei der Planung einer schulorganisatorischen Maßnahme das für jede rechtsstaatliche Planung geltende Gebot verletzt, die davon berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. BVerwG, DÖV 1970, 64 (65); DVBl 1979, 352 (353)). - BVerwG, 08.07.1966 - VII C 56.65
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerwGE 18, 40 (42 ff.); BVerwG, DVBl 1966, 862 (863); BVerwG, SPE I, B I/111). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1986 - 7 B 15/86
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
Zu den verfassungsrechtlichen Begrenzungen bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales des schulischen Bedürfnisses gelten nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 13. Februar 1986 - 7 B 15/86 -, NVwZ 1986, 1036) folgende Grundsätze:. - OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1988 - 7 B 27/88
Auszug aus VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17
Das in § 91 Abs. 1 Satz 4 SchulG geregelte "dringende öffentliche Interesse" an der Aufhebung einer Schule besteht nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz jedenfalls immer dann, wenn die Fortführung der Schule dem Schulgesetz widerspräche, so dass ohne das Eingreifen der obersten Schulbehörde der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und damit das Rechtsstaatsprinzip verletzt wären (Beschluss vom 11. Mai 1988 - 7 B 27/88 -, NVwZ-RR 1988, 82).